Der folgende Text ist die Kurzfassung eines Artikels unserer Mitarbeiter Jolasse Lampert und Markus Franke, der kürzlich in der Zeitschrift Straßenverkehrstechnik erschienen ist.

In der öffentlichen Debatte über die richtige Radverkehrsinfrastruktur wird häufig die Forderung nach dem Bau sogenannter „geschützter Kreuzungen“ nach niederländischem Vorbild aufgestellt, weil damit das allgemeine subjektive Sicherheitsgefühl Radfahrender gesteigert und darüber hinaus auch die objektive Verkehrssicherheit erhöht werden könne. Eine Sichtfeldanalyse ergibt Vorteile durch vergleichsweise umfassende direkte Sichtmöglichkeiten auf Radfahrende. Geschützte Kreuzungen kommen vor allem bei mehr als 25.000 Kfz / Tag und ausreichendem Flächenangebot in Betracht und sind mit anderen grundsätzlich ebenfalls erfolgversprechenden Lösungen, wie vor allem einstreifiger Kreisverkehr oder getrennte Signalisierung rechts-abbiegender Kfz, in den einzelnen Fällen situativ abzuwägen. Der Rückbau freier Rechts-Abbiege-Streifen könnte ein klassischer Anwendungsfall werden. Viel Fußverkehr spricht eher gegen, viel Lkw-Verkehr eher für die geschützte Kreuzung. Darüber hinaus sind unsignalisierte Einmündungsbereiche in Hauptverkehrsstraßen grundsätzlich sinnvolle Anwendungsfälle. Geschützte Kreuzungen sind eine nützliche Ergänzung des Gestaltungsrepertoires der Straßenplanung, aber bei weitem kein Allheilmittel.

 

© ARGUS Stadt und Verkehr

 

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