Pop-Up Bikelane in der HafenCity
Radfahren in Hamburg
Pop-Up Bikelanes sollen mehr Platz und mehr Sicherheit für Radfahrer im Straßenverkehr Hamburgs ermöglichen. Eine dritte Pop-Up Bikelane wurde nun in der Hafencity errichtet und bietet damit ab jetzt auch für Radfahrer*innen eine gute Verbindung zwischen der Innenstadt und dem Hamburger Südosten.
Pop-Up Bikelanes: Warum und Weshalb?
Das Mobilitätsverhalten der Menschen ändert sich und damit auch die Anforderungen an die Aufteilung des Straßenraums. Hamburg hat bereits im aktuellen Koalitionsvertrag eine Vereinbarung über die Errichtung der neuartigen Radfahrstreifen festgehalten.
Doch warum brauchen wir diese überhaupt? Nicht nur Hamburg möchte mehr Platz für Radfahrer schaffen. Auch andere Städte sind dabei die Sicherheit für Radfahrer*innen im Straßenverkehr zu erhöhen. Der Begriff Pop-Up Bikelane entstand aus der kostengünstigen sowie schnellen Möglichkeit, effektiv Radwege entstehen zu lassen. Besonders auf Straßen, die noch keine ausreichenden Radverkehrsanlagen einschließen, gewinnen die Pop-Up Bikelanes an Bedeutung.
Pop-Up Bikelanes in Hamburg
Die dritte Pop-Up Bikelane ist nun Ende März in der HafenCity durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) geschaffen und eröffnet worden.
Die neue Strecke führt vom Sandtorkai bis zum Brooktorkai, entlang an der historischen Speicherstadt. Die Bikelanes stellen Versuchsmodelle dar und haben das Ziel, Erkenntnisse zu gewinnen. Diese sollen dazu dienen, spätere Planungen effizienter zu gestalten und anschließende Umbauten nutzungsorientiert auszuführen. Wichtige Faktoren der Beobachtung sind neben dem Kfz- und Radverkehrsaufkommen auch Unfälle und Rückstauerscheinungen.
Pop-Up Bikelane durch die Hafencity: Bedeutung für den Verkehr
Bei der Errichtung einer Pop-Up Bikelane wird darauf geachtet, dass der restliche Verkehr nicht negativ beeinträchtigt wird. Sowohl der Kfz-Verkehr als auch der Busverkehr sollen weiterhin aufrechterhalten werden. Auch Park- sowie Lieferzonen sollten gut erreichbar sein, ohne Radfahrer oder den MIV zu gefährden.
Die neue Verkehrsführung soll solange bestehen bleiben, bis neue Erkenntnisse gewonnen wurden und die angestrebten Baumaßnahmen beginnen. Rechtliche Grundlage für die neuen und temporären Pop-Up Bikelanes sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt.