Radverkehrssicherheit durch getrennte Signalisierung an Knotenpunkten
Beitragsveröffentlichung in der Februar Ausgabe der Straßenverkehrstechnik durch M. Franke und J. Lampert von ARGUS
In der Februar Ausgabe der Sraßenverkehrstechnik (02/2023) haben Markus Franke und Jolasse Lampert von ARGUS Stadt und Verkehr einen Beitrag zur Radverkehrssicherheit durch getrennte Signalisierung an Knotenpunkten veröffentlicht. Mit ihrem Artikel greifen die beiden Verkehrsplaner das ungelöste Problem von tödlichen Radverkehrsunfällen an signalisierten Knotenpunkten auf, bei dessen Lösung der Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur eine entscheidende Bedeutung zukommt.
Noch immer sterben im deutschen Straßenverkehr über 400 Radfahrende jährlich. Es stellt sich daher die Frage, welche planerischen Möglichkeiten es gibt, solch folgenschwere Unfälle an größeren Knotenpunkten – insbesondere mit Radfahrenden – zu vermeiden oder zumindest unwahrscheinlicher zu machen. Ansatzmöglichkeiten gibt es sowohl in der baulichen Gestaltung, insbesondere hinsichtlich der Sichtbarkeit Radfahrender für Lkw-Fahrende, als auch ganz besonders in der signaltechnischen Sicherung. Der Beitrag zeigt, dass es bisher kaum genutzten Potenziale im Einsatz getrennter Signalphasen zwischen rechtsabbiegendem Kfz-Verkehr und dem Fuß-und Radverkehr gibt, die einen wesentlichen Beitrag für ein höheres Verkehrssicherheitsniveau an signalisierten Knotenpunkten leisten könnten. Ziel sollte es sein, den in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) verfassten Grundsatz, dass „Rechtsabbiegeverkehre normalerweise keiner Signalsteuerung durch Richtungssignale“ bedürfen, dahingehend zu ändern, dass eine Prüfung der Einrichtung getrennter Signalphasen zwischen rechtsabbiegendem Kfz-Verkehr und dem Fuß- und Radverkehr der Standard sein sollte. In der Um- und Neuplanung von signalisierten Knotenpunkten, sollte die Betrachtung getrennter Signalisierungen immer mit einbezogen werden und wo immer sich eine getrennte Signalisierung mit vertretbarem Aufwand umsetzen ließe sowie keine erhebliche Folgeprobleme nachweisbar sind, auch zur Anwendung kommen.
Der vollständige Beitrag ist hier abrufbar.