In der aktuellen Ausgabe der Straßenverkehrstechnik (1/2021) beschäftigen sich Philip Engler, Markus Franke und Jolasse Lampert mit dem Thema subjektive Sicherheit. Dieses nimmt derzeit in der Debatte um die Förderung des Radverkehrs einen zentralen Raum ein.

Sie zeigen auf, ob und in welchen Situationen eine stärkere bauliche Trennung und neuere Elemente wie geschützte Radfahrstreifen zum Einsatz kommen könnten. Außerdem können weitere Maßnahmen im Einklang mit allen anderen Raumansprüchen für eine Verbesserung der subjektiven und objektiven Sicherheit der Radfahrenden sorgen.

Wahrnehmung der subjektiven Sicherheit

Aus durchgeführten Studien sind bereits Erkenntnisse über das subjektive Empfinden der Sicherheit im Straßenverkehr vorhanden. Wesentlich war hierbei, dass die Wahrnehmung besonders durch bauliche Trennungen beeinflusst wird. Dies ist unter Berücksichtigung unterschiedlicher Ausprägungen von Faktoren, wie Verkehrsmenge und Geschwindigkeit, zu betrachten. Angrenzende Parkflächen, generelle Nähe zum MIV sowie das Fahren auf der Fahrbahn wirken sich dabei negativ auf das Sicherheitsempfinden von Radfahrer*innen aus.

Möglichkeiten zur Förderung der subjektiven Sicherheit

Es ist möglich die Steigerung der subjektiven Sicherheit durch unterschiedliche Varianten zu fördern. Der Ansatz „Trennung schafft Sicherheit“ findet eine Grenze, sobald beengte Platzverhältnisse und Ansprüche anderer Verkehrsteilnehmer aufeinander treffen. Das Modell Hochbordradweg stellt zudem ein Auslaufmodell dar. Denn in der Neuaufteilung des Straßenraumes ist dieser grundsätzlich keine geeignete Lösung.

Radwege können in unterschiedlicher Ausführung gestaltet werden. Das Kopenhagener Modell stellt dabei eine zukunftsfähige Möglichkeit dar. (Bildquelle: Sebastian Clausen)

Kopenhagener Modell

Die Variante des Kopenhagener Modells sieht separierte Radverkehrsanlagen mit einer Mindestbreite von 2,50m vor. Diese sind zum Gehweg hin leicht abgesenkt und zur Fahrbahn leicht erhöht. Das Modell berücksichtigt einen zukünftig zunehmenden Radverkehr und die Langlebigkeit der Verkehrsinfrastruktur.

Radfahrstreifen

Das klassische Modell der Radfahrstreifen sollte besonders in beengten Verkehrsflächen weiterhin Beachtung finden. Hier schneidet das Sicherheitsgefühl in der Bewertung eher schlecht ab. Somit sind diese, besonders bei hohen Verkehrsbelastungen, grundsätzlich zunächst nur zweite Wahl.

Schutzstreifen

Schutzstreifen stellen in Situationen beengter Straßenräume und einem geringen Verkehrsaufkommen eine attraktive Lösung dar. Hier sollte stets eine Abwägung von Sicherheit und Nutzen stattfinden.

Mischverkehr

Grundsätzlich empfiehlt sich hier die Anwendung im Bereich Quartiersstraßen. Diese sind meist nicht mit anderen Stadtteilen verbunden und spielen eine „untergeordnete“ Rolle. Dennoch entspricht dies meist nicht der Realität, sodass entsprechende Maßnahmen zur Vorbeugung zur Verfügung stehen.

Subjektive Sicherheit und „Straßen für Alle“

Grundsätzlich ist die Aufteilung des Straßenraums unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer zu betrachten. Der Slogan „Straßen für Alle“ spielt hierbei eine zentrale Rolle und kann von beiden Seiten aus betrachtet werden.

Die Trennung Radverkehr und Kfz-Verkehr spielt besonders in der subjektiven Wahrnehmung eine wesentliche Rolle und sollte nicht ignoriert werden.

Pop-Up-Radwege, wie der kürzlich an der Max-Brauer-Allee eingerichtete temporäre Radfahrstreifen mit Schutzvorrichtungen, können ein weiteres Instrument zur Förderung des Radverkehrs sein. (Bildquelle: Sebastian Clausen)